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Praxis für Kieferorthopädie
Prager Str. 2 | 01069 Dresden

0351 - 4852 2828

Noch Fragen?

Nein. Wenn Sie sich mit einer Zahnfehlstellung unwohl fühlen oder dadurch gar Beschwerden haben, können Sie direkt einen Beratungstermin bei uns vereinbaren. Wurden beim Zahnarzt Röntgenbilder angefertigt, dann bringen Sie diese bitte zum ersten Termin mit!

Die Behandlungsdauer ist von Patient zu Patient ganz unterschiedlich. Nach einem ersten Beratungstermin können wir Ihnen aber darüber ausführlich Auskunft geben. Als grober Richtwert: Eine Frühbehandlung im Alter von 6-7 Jahren dauert etwa eineinhalb Jahre. Eine kieferorthopädische Hauptbehandlung ab dem 9. Lebensjahr dauert im Regelfall etwa drei bis vier Jahre.

Darunter versteht man eine Klassifizierung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz vom 1.1.2004.

Danach müssen bei Patienten die Zahn- und Kieferfehlstellungen in Behandlungsbedarfsgrade, die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt werden. Diese KIG sollen gewährleisten, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur noch die Behandlung von solchen Zahn- und Kieferfehlstellungen zulassen, „die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen“ (Behandlungsbedarfsgrade 3, 4 und 5. Die Kosten für die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen der Behandlungsbedarfsgrade 1 und 2 werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Das bedeutet aber leider nicht, dass aus nachhaltiger medizinischer Sicht in solchen Fällen grundsätzlich keine Behandlung erforderlich ist.

… wenn ich Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bin?

Kinder: Die Krankenversicherung bezahlt bei Vorliegen des Behandlungsbedarfsgrades 3, 4 und 5 nach KIG die Leistungen für eine kieferorthopädische Behandlung. Während der Behandlung müssen Sie zunächst einen Eigenanteil von 20% (10%) selber tragen. Diesen Eigenanteil bekommen Sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet. Die vereinbarten außervertraglichen Leistungen und Mehrkosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht zurückerstattet.

Erwachsene: Seit 1.1.1993 bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung keine kieferorthopädische Behandlung. Einzige Ausnahme: Schwere Kieferanomalien, die kombiniert kieferorthopädisch – kieferchirurgisch behandelt werden müssen.

 

… wenn ich privat versichert bin?

Eine kieferorthopädische Behandlung ist meistens im Versicherungsschutz enthalten. Es sollte stets vor einer entsprechenden Behandlung geklärt werden, ob die Krankenversicherung die Kosten trägt.

Am Ende der Behandlung erhalten Sie von uns ein Abschlussprotokoll.
Dieses Abschlussprotokoll reichen Sie gemeinsam mit den Rechnungen bei der Krankenkasse ein, die Ihnen dann den von Ihnen gezahlten Eigenanteil zurückerstattet.

Die kieferorthopädische Behandlung bereitet normalerweise keine oder nur geringe Schmerzen. Bis zu einer Woche nach der Behandlung können leichte bis mäßige Beschwerden auftreten.

Diese sind meist ein Zeichen dafür, dass die Behandlung anschlägt und sich die Zähne wie gewünscht bewegen.

Die Zahnspange sollte jeweils beim Zähneputzen mit einer separaten Zahnbürste unter fließendem, handwarmem Wasser mit etwas Spülmittel sauber gebürstet werden.

Spezielle Reinigungstabletten aus dem Drogeriemarkt unterstützen die Reinigung bei besonders hartnäckigen Belägen. Alternativ dazu kann man die Zahnspange auch für ca. 30 Minuten in eine verdünnte Essiglösung legen und im Anschluss gründlich unter dem Wasser abbürsten.

Die Zähne können sich ein Leben lang bewegen. Damit man eine kieferorthopädische Behandlung nur einmal durchführen muss, sollte das Behandlungsergebnis möglichst dauerhaft stabilisiert werden. Deshalb empfiehlt sich nach Abschluss der aktiven Behandlung häufig ein festsitzender Retainer (Stabilisierungsdraht).

Dann legen wir Ihnen die Broschüre Kieferorthopädie der Stiftung Warentest ans Herz.

(ISBN: 978-3-86851-149-9, 2. aktualisierte Auflage 2015)

So schnell kommen Sie zu uns

Zu Fuß:

Die Praxis befindet sich in der Prager Str. 2. Das Gebäude heißt „Prager Spitze“. Der Eingang befindet sich schräg gegenüber von Decathlon und Rewe neben dem dem Eiscafe.

Mit dem PKW:

Die Prager Str. 2 befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Dresdener Hbf. Sie können die Parkplätze am Hauptbahnhof sowie die Parkhäuser am Hauptbahnhof und entlang der Prager Straße benutzen.

Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:

Den Praxiseingang erreichen Sie in einer Gehminute von den Haltestellen am Dresdner Hauptbahnhof. Folgende Linien sind möglich:
S-Bahn: S1, S2, S3
Straßenbahn: 3, 7, 8, 9, 10, 11, 12
Bus: 66, H/S (Pirna), 261, 333, 352, 360, 366, 400, 424, SEV
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